Die Geschichte des VLÖ

Kulturgut sichern, Zukunft gestalten: Die Neuausrichtung des VLÖ.

Der 1954 gegründete VLÖ forcierte zunächst die soziale Integration der altösterreichischen Heimatvertriebenen, bevor er sich dem Ringen um Lastenausgleich und ab den 1980er Jahren der Kulturarbeit widmete, die im „Haus der Heimat“ mündete. Seit der politischen Wende 1989 fordert der Verband verstärkt moralische Wiedergutmachung sowie die Aufhebung diskriminierender Dekrete und fungiert als Brückenbauer zu den verbliebenen Volksgruppen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Donaumonarchie. Heute stehen die Sicherung des historischen Erbes durch digitale Archive und die Etablierung eines zukunftsorientierten „Lernorts Österreich“ im Zentrum der Verbandsarbeit.

Vor und nach Ende des Zweiten Weltkriegs erreichte ein gewaltiger Strom von volksdeutschen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen Österreich. Sie kamen aus der Tschechoslowakei, aus Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Polen. 350.000 Menschen fanden Aufnahme in Österreich, in einem Land, das selbst ärgste Not litt, von den alliierten Mächten besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt war.

Sehr bald formierten sich, aus der Not geboren und vom Überlebenswillen getragen, Gemeinschaften der Heimatvertriebenen. In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende Element. Organisationen in Verbandsform erwiesen sich als notwendig, da die meist völlig mittellosen einzelnen Heimatvertriebenen die vielfältigen Probleme, die sich vor ihnen auftaten, allein nicht bewältigen konnten.

So galt es, im Interesse aller, die in Österreich bleiben wollten, eine drohende generelle Abschiebung zu verhindern, sah doch der Staatsvertragsentwurf von 1947 in Artikel 16 den Abtransport aller Volksdeutschen aus Österreich vor. Es galt, die Familien wieder zusammenzuführen, die Wohnungsnot zu beheben, sozialrechtliche Hilfen zu erlangen, die arbeitsrechtliche Gleichstellung anzustreben und die Einbürgerung zu erreichen. Das wiedererstandene Österreich sah sich aufgrund der Moskauer Deklaration in allen Belangen „als erstes Opfer Hitlerdeutschlands“ und übernahm weder Verantwortung für die Gräuel des Dritten Reiches noch für seine als Flüchtlinge ins Land strömenden Altösterreicher. So war der Zusammenschluss aller Heimatvertriebenen der Not der Stunde geschuldet und die Aufgabe entsprach jener einer heutigen typischen NGO zur Wahrung von Rechten.

Notwohnungen in den „Barackenstädten“ galten lange Zeit als Sinnbild des Flüchtlingsschicksals.

Die volksdeutschen Landsmannschaften – deren Gründung zum Beispiel von den Tschechen stark bekämpft wurde – schlossen sich, wenn man bedenkt, dass die Hauptfluchtzeit in die Jahre 1944 bis 1947 fiel, eigentlich erst spät zu einer Dachorganisation zusammen. Als sich nämlich bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland sehr wesentliche Regelungen abzeichneten – man denke etwa an das als „Gmundner Abkommen“ bezeichnete Abkommen mit Bonn vom 27. April 1953, das die Pensionszahlungen an ehemalige öffentliche Bedienstete betraf –, betrachteten die damaligen Verantwortlichen der einzelnen volksdeutschen Landsmannschaften ihre Interessenvertretung durch den parteipolitisch besetzten „Flüchtlingsbeirat“ als unzureichend. Sie schlossen sich, nachdem sie bisher parallel agiert hatten, zum „Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs“ (VLÖ) zusammen.

Das erste offizielle Zusammentreffen der Vertreter aller volksdeutschen Landsmannschaften in Österreich fand am 7. April 1954 (wahrscheinlich in Linz) statt. In enger Zusammenarbeit unter der Führung von Major Emil Michel (Sudetendeutsche Landsmannschaft) und Ing. Valentin Reimann (Donauschwäbische Landsmannschaft) wurde die Gründung des „Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs“ (VLÖ) beschlossen.

Die Gründungsversammlung fand am 11. September 1954 im Gasthof „Zum Weißen Lamm“ in Linz statt. Die Gründung des VLÖ wurde noch am nächsten Tag, an dem in Linz 30.000 Heimatvertriebene zum „Tag der Volksdeutschen“ versammelt waren, im Rahmen einer Großkundgebung proklamiert.

Großkundgebung in Linz zum „Tag der Volksdeutschen“ im Jahr 1954

Der VLÖ – ein Motor bei den Bemühungen um die soziale und staatsbürgerliche Integration

Sehr bald zeigten sich die Vorteile dieser engen und guten Zusammenarbeit, zumal schon am 2. Juni 1954 vom österreichischen Parlament das Optionsgesetz beschlossen worden war, nach welchem jeder volksdeutsche Heimatvertriebene einfach und unbürokratisch österreichischer Staatsbürger werden konnte. Fortan liefen die Bemühungen um eine volle staatsbürgerliche und soziale Integration der Heimatvertriebenen in der Regel über den VLÖ. Im Wesentlichen war die Periode der Bemühungen um eine arbeits- und sozialrechtliche Integration der Heimatvertriebenen mit Ablauf der bis Juni 1956 verlängerten Optionsfrist für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgeschlossen.

Der VLÖ – ein 25 Jahre dauerndes Ringen um einen Lastenausgleich

Ab dem Jahre 1957 zeichnete sich in der Tätigkeit des VLÖ ein neuer Schwerpunkt ab. Der VLÖ sah nun seine Hauptaufgabe darin, von Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eine Lastenausgleichsregelung für die volksdeutschen Heimatvertriebenen zu erlangen, die in ihrem finanziellen Ausmaß dem bundesdeutschen Lastenausgleich entsprach.

So forderte der VLÖ im November 1958 in einer Denkschrift eine solche Regelung für die Heimatvertriebenen in Österreich, und am 21. Januar 1959 fand zu diesem Thema eine Kundgebung des VLÖ im Auditorium Maximum der Wiener Universität statt. Nach intensiver Mitwirkung der VLÖ-Vertreter wurde am 22. November 1961 vom Parlament das Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG) beschlossen und am 27. November 1961 der Finanz- und Ausgleichsvertrag („Bad Kreuznacher Abkommen“) in Bonn unterzeichnet.

Am 14. Dezember 1961 verabschiedete das Parlament das „Anmeldegesetz“ betreffend Sachschäden, die durch Vertreibung entstanden waren, und am 13. Juni 1962 das „Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz“ (UVEG) für Hausrat- und Berufsinventarverluste. Da sich die vermögenswirksamen Leistungen bei Vollzug dieses Gesetzes in den Folgejahren als vergleichsweise gering erwiesen, fand am 9. Mai 1966 eine Vorsprache des VLÖ bei Bundeskanzler Dr. Josef Klaus zwecks Erweiterung des „Kreuznacher Abkommens“ statt, und am 21. März 1969 empfing dieser eine große VLÖ-Delegation zu Beratungen über den „Österreichischen Lastenausgleich“.

Zum gleichen Anliegen hatte der VLÖ am 28. September 1970 abermals, diesmal jedoch bei Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky, eine Vorsprache und überreichte ihm und den politischen Parteien am 14. Dezember 1970 eine VLÖ-Denkschrift in dieser Angelegenheit. Am 19. Mai 1972 wurde Bundeskanzler Kreisky nochmals ein VLÖ-Memorandum zum Lastenausgleich in Österreich übergeben.

All diese Bemühungen des VLÖ-Vorstandes, dessen Führung alle zwei Jahre zwischen der Sudetendeutschen Landsmannschaft (zunächst Emil Michel und später Dr. Emil Schembera) und der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (Ing. Valentin Reimann) wechselte, hatten jedoch keinen Erfolg. Im Laufe eines 25-jährigen Bemühens konnte demnach der VLÖ vermögenswirksame Leistungen von bloß rund einem Drittel dessen erreichen, was die Bundesrepublik Deutschland ihren Heimatvertriebenen an Ausgleichsleistungen zukommen ließ. Im Zuge einer parlamentarischen Anfragebeantwortung erklärte schließlich der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky im Mai 1982 die Frage weiterer Hilfeleistungen Österreichs an Heimatvertriebene und eine eventuelle Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland um Erweiterung des „Bad Kreuznacher Abkommens“ als hinfällig und die Gesamtfrage für erledigt.

Der neue Weg des VLÖ – Ringen um ein Kulturzentrum: „Haus der Heimat“

Fortan trat das Anliegen eines „Österreichischen Lastenausgleichs“ in der Arbeit des VLÖ merklich in den Hintergrund. Im Herbst 1983 übernahm Monsignore Prof. Dr. Josef Koch, ein Sudetendeutscher (Südmährer), den Vorsitz des VLÖ. Sein Stellvertreter wurde Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, ein Donauschwabe. Ihnen zur Seite stand der geschäftsführende Vorsitzende Dipl.-Ing. Julius Gretzmacher, ein Karpatendeutscher.

Unter Kochs Ägide setzte sich die Überzeugung durch, dass die Interessensvertretung der volksdeutschen Heimatvertriebenen in Österreich neue Wege beschreiten müsse. Zu einem neuen Schwerpunkt des Wirkens des VLÖ ab dieser Zeit entwickelte sich das Anliegen der Erhaltung des Wissens um die Geschichte und die kulturellen Leistungen der Heimatvertriebenen sowie die Notwendigkeit der Pflege der ethnischen und kulturellen Eigenart der heimatvertriebenen deutschsprachigen Altösterreicher in der „neuen Heimat“ Österreich. Und gerade aus der Sorge um die Erhaltung und Pflege der kulturellen Eigenart der Vertriebenen wurde vom damaligen Vorsitzenden Monsignore Dr. Josef Koch der Gedanke geboren, ein Kulturzentrum in einem eigenen „Haus der Heimat“ zu schaffen.

Die Finanzierung sollte dabei aus jenen Geldern erfolgen, die von Landsleuten bei österreichischen Instituten vornehmlich ab 1939 hinterlegt wurden, deren rechtmäßige Eigentümer aber nicht mehr auffindbar und die daher der Republik Österreich anheimgefallen waren. Nach dem unerwarteten Tode Monsignore Kochs am 7. Juli 1986 wurde Dkfm. Hannes Rest, ein Karpatendeutscher, zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Ihm teilte der damalige Finanzminister Ferdinand Lacina in einem Schreiben vom 7. November 1988 mit, dass 210 Vermögensmassen von insgesamt 220 durch das Handelsgericht Wien mit einem Vermögenswert von 153,9 Millionen Schilling abgewickelt worden waren. Lacina fügte wörtlich hinzu: „Es wäre somit von finanzieller Seite die Bedeckung eines Betrages in dieser Höhe denkbar“. Mit dieser ermunternden Perspektive sah der VLÖ nunmehr den Weg frei, die Realisierung des „Kulturzentrums der heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Sprache“ in Angriff zu nehmen. Die Zusammenarbeit gestaltete sich fortan sehr fruchtbar und führte schließlich zum parlamentarischen Entschließungsantrag vom 14. März 1990, in welchem die österreichische Bundesregierung ersucht wurde, die entsprechenden Schritte zur Errichtung eines „Kulturzentrums für die deutschsprachigen Altösterreicher“ in die Wege zu leiten. Bald flossen die ersten Gelder, und dieser Umstand ermöglichte es dem VLÖ, im November 1992 das geeignet erscheinende Objekt im dritten Wiener Bezirk, Steingasse 25, anzukaufen.

Nach Rücktritt des VLÖ-Vorsitzenden Dkfm. Hannes Rest wurde am 20. Februar 1993 Dipl.-Ing. Rudolf Reimann zum neuen Vorsitzenden gewählt. Unter seiner Ägide wurde nunmehr an die konkrete Realisierung des „Hauses der Heimat“ geschritten: Sonderausschüsse für Planung und Bau, Kultur und Finanzen wurden ins Leben gerufen, und nachdem weitere Gelder von Bund, Ländern und von den Landsleuten selbst eingelangt waren, konnten Umbau und Adaptierung des „Hauses der Heimat“ in Angriff genommen werden.

Der langjährige VLÖ-Präsident Dipl.-Ing. Rudolf Reimann mit seinem späteren Nachfolger Ing. Norbert Kapeller
Der langjährige VLÖ-Präsident Dipl.-Ing. Rudolf Reimann (r.) mit seinem späteren Nachfolger Ing. Norbert Kapeller

Die feierliche Eröffnung des Hauses fand unter Teilnahme des damaligen Parlamentspräsidenten und späteren Bundespräsidenten Heinz Fischer am 14. Dezember 1996 statt. Rund ein halbes Jahrhundert nach ihrem ersten Eintreffen in Österreich bekamen die Heimatvertriebenen ein eigenes Haus.

Eröffnung Haus der Heimat 1996
Eröffnung des „Hauses der Heimat“ am 14. Dezember 1996

Der VLÖ nach der „Wende“ – finanzielle Sicherung beständiger Arbeit durch einen Stiftungsfonds

Nach Fall des Eisernen Vorhangs wurde das Wohlwollen der Bundesregierung den Heimatvertriebenen gegenüber spürbar stärker. Das Kabinett Vranitzky ermöglichte durch seinen finanziellen Hauptbeitrag von 40 Millionen Schilling den Ankauf des Hauses, und das Kabinett Schüssel I ermöglichte die Schaffung eines Fonds von 100 Millionen Schilling. Über Antrag des Sozialministeriums beschloss der Österreichische Nationalrat am            20. September 2002 einen einmaligen Bundesbeitrag zur Förderung des VLÖ. Seit dem Jahr 2001 bestand zudem die grundsätzliche Absicht des Bundesministeriums für Finanzen und der Landeshauptmänner, einen Vertriebenenfonds durch den Bund mit 55 Millionen Schilling und durch die Bundesländer mit 45 Millionen Schilling zu dotieren. Im Herbst 1998 errichtete der VLÖ das „Felix-Ermacora-Institut“. Letzteres ist als „Forschungsstätte für die Völker der Donaumonarchie“ konzipiert und soll – wie es die österreichischen Politiker stets anmahnen – eine „Brückenfunktion“ erfüllen.

Der Jurist und Völkerrechtler Univ. Prof. Dr. Felix Ermacora ist Namensgeber für das Institut.

Der VLÖ nach der „Wende“ – Ringen um Entschädigung und moralische Wiedergutmachung

In die Amtszeit von Dkfm. Rest fiel in das Jahr 1989 der Beginn der politischen Wende in Mittel- und Osteuropa. Diese eröffnete dem VLÖ neue Verhandlungsmöglichkeiten mit Regierung und Parlamentariern, da nunmehr die Rücksichtnahme auf die Intransigenz und die Empfindlichkeit der östlichen Nachbarstaaten deutlich geringer geworden war und die Politiker den Eindruck gewannen, man könne fortan „über alles reden“. Nach Vorsprachen erklärten sich die staatstragenden Parteien bereit, je einen Parlamentarischen Sprecher für die Heimatvertriebenen aus ihren Reihen zu bestimmen. Es waren dies die Abgeordneten Dr. Kurt Preiss (SPÖ), Dr. Gerfried Gaigg (ÖVP) und Ökonomierat Josef Hintermayer (FPÖ), wobei die Funktion Hintermayers nach dessen Tod durch Minister a. D. Dr. Harald Ofner wahrgenommen wurde.

Mit der 1989 sich abzeichnenden „politischen“ Wende in den Vertreiberstaaten ergab sich für die gegenwärtige Arbeit des VLÖ noch ein zweiter Schwerpunkt: Es galt, und gilt, die noch vielfach ungelösten Anliegen der Schicksalsgemeinschaft der Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen neu zu formulieren sowie von den Vertreiberstaaten bzw. deren Nachfolgern die moralische und wirtschaftliche Wiedergutmachung des an den Heimatvertriebenen begangenen Unrechts einzufordern. Es musste und muss in diesem Zusammenhang vehement die Aufhebung der rassistischen und diskriminierenden Dekrete und Beschlüsse wie jene des AVNOJ („Antifaschistischer Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens“, Vorgänger des ersten Parlaments Jugoslawiens nach dem Kriege) und jene des ehemaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Eduard Beneš gefordert werden, welche die Grundlage der kollektiven Vertreibung waren und noch teilweise in Rechtsordnungen dieser Staaten bzw. ihrer Rechtsnachfolger enthalten – ja sogar neuerlich bestätigt – sind.

Anderseits sieht sich der VLÖ nunmehr verstärkt in die Pflicht genommen, darauf zu achten, dass die Menschen- und Minderheitenrechte jener Landsleute, die noch in den alten Heimatländern leben, gewährleistet sind. Hier galt und gilt es, die österreichische Regierung dazu zu bewegen, den VLÖ in diesen seinen Bestrebungen nach besten Kräften zu unterstützen, um zukunftsweisende Regelungen zu ermöglichen. Durch die Hilfestellung, welche die Parlamentarischen Sprecher der Heimatvertriebenen boten, konnte ein sehr gutes Verhältnis zur österreichischen Bundesregierung und vor allem zum ehemaligen Außenminister Dr. Alois Mock hergestellt werden.

Der Anregung von Dr. Alois Mock zufolge wurde, mit Unterstützung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr. Josef Ratzenböck, durch den VLÖ eine bundesweite Erfassung der enteigneten Vermögenswerte durchgeführt. Sonderbeauftragter für diese Erfassung war Konsulent Anton Tiefenbach aus Wels, Obmann des Verbandes der Donauschwaben in Oberösterreich. Damit wurde erreicht, dass das enteignete Vermögen nicht in Vergessenheit gerät und dass die österreichische Bundesregierung bei allfälligen künftigen Vermögensverhandlungen von konkreten Ziffern ausgehen kann.

Die Parlamentsklubs der ÖVP, SPÖ und FPÖ ernannten in der Folge weitere Vertriebenensprecher, zu denen der VLÖ ebenfalls ein gutes und enges Verhältnis aufbauen konnte.

Die Jahre 1998 und 1999 bildeten eine Zeit, in der ein europaweites Bewusstsein herrschte, die Beneš-Dekrete und AVNOJ-Beschlüsse müssten aufgehoben werden, bevor Tschechien, die Slowakei und Slowenien der EU beitreten würden. Es gab eine Reihe von öffentlich wirksamen parlamentarischen Entschließungen, aus denen jene des US-Repräsentantenhauses vom 13. Oktober 1998, des Europaparlaments vom 15. April 1999 und des Österreichischen Nationalrates vom 19. Mai 1999 herausragen. Die Leitung des VLÖ und die Leitungen der einzelnen Landsmannschaften verfolgen das Anliegen der materiellen Entschädigung für die Vermögensverluste weiter – sie sehen sich ja nicht autorisiert, im Namen der Heimatvertriebenen, die sie vertreten, eine Verzichtserklärung abzugeben.

Eine zentrale Aufgabe bildete nach der Wende die Kontaktpflege und Unterstützung der heimatverbliebenen Landsleute. Die ab dem Jahre 2000 jährlich in einem anderen Heimatgebiet durchgeführten Volksgruppensymposien bilden dazu den Grundstein und das intellektuelle Fundament. Nunmehr wird schrittweise daran zu arbeiten sein, dass der VLÖ für die heimatverbliebenen deutschsprachigen Altösterreicher in Österreich Sprachrohr und Wegbegleiter wird.

Zeitaufnahme

Im Blick auf die europäische Ebene musste leider festgestellt werden, dass mit der Unterzeichnung der Tschechisch-Deutschen Erklärung vom 22. Jänner 1997 und der EU-Erweiterung das Thema der Heimatvertriebenen wieder aus dem öffentlichen Fokus verschwand und Chancen für Gerechtigkeit vertan wurden. Diese Europa-Politik führte zum Einfrieren der „Nachkriegsordnung“ von 1945: Heimat bleibt verloren, Eigentum wird nicht entschädigt, kriminelle Vollstrecker bleiben „de iure“ (Tschechien, Slowakei) oder de facto (Slowenien) amnestiert.

Es ist also der Schluss zulässig: Den Vertriebenen wird seitens der EU die Akzeptanz des Opferstatus zugemutet. Sie müssen sich damit abfinden, dass die maßgebenden Politiker des Europas von heute – stillschweigend, jedoch irrtümlich – mit der „biologischen Verzichtserklärung“ der Erlebnisgeneration der Heimatvertriebenen rechnen. Zur gegenwärtigen „Grundbefindlichkeit“ der Heimatvertriebenen in Österreich: Sie sehen sich in den Medien unterrepräsentiert, in der schulischen Zeitgeschichte ignoriert, von der Politik gemieden oder auf Sonntagsreden reduziert und beinahe in der Öffentlichkeit vergessen. Der VLÖ versucht durch viele Eigeninitiativen und gute Kontakte mit der Politik diese Wahrnehmung zu korrigieren und arbeitet an der Weiterentwicklung des „Hauses der Heimat“.

Ziele des VLÖ

Die derzeitige Führung des VLÖ unter Norbert Kapeller versucht folgende zukunftsträchtige Themen umzusetzen: 

  • Etablierung eines digitalen Archives: Ziel ist es, dass die über 100.000 Archivalien des VLÖ (vor allem Primärquellen) sowie die Archivbestände der deutschen Volksgruppen in den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie im Sinne einer „Kulturgutsicherung“ erfasst werden und so einem interessierten Publikum, Studierenden und der Forschung zugänglich gemacht werden.
  • Schaffung des „Lernorts Österreich“: Dies soll keine herkömmliche museale Darstellung der Geschichte und Existenz der deutschsprachigen Altösterreicher bzw. ein „Heimatvertriebenenmuseum“ sein, sondern mit entsprechenden digitalen bzw. immersiven Möglichkeiten ein Lernort für die nächste Generation werden, wobei es vor allem auch darum gehen wird, nicht nur die Historie zu beleuchten, sondern eben aus den Ereignissen von Flucht und Vertreibung und der Stigmatisierung der Heimatverbliebenen für das Heute zu lernen.
  • Ausgleich im Zusammenhang mit den sogenannten „Herrenlosen Geldern“ bzw. dem der Republik Österreich nach 1945 zu Unrecht zugefallenen Vertriebenenvermögen.
  • Etablierung eines Lehrstuhles für die Geschichte der deutschsprachigen Altösterreicher.
  • Etablierung des VLÖ als Mittlerstelle für die deutschen-altösterreichischen Volksgruppen in den ehemaligen Nachfolgestaaten der Donaumonarchie in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Verbundenheit in der Bundesrepublik Deutschland, mit der ein Kooperationsabkommen besteht.
  • Gesetzliche Absicherung des Vertriebenenbeirates für die deutschsprachigen Altösterreicher als parlamentarische Einrichtung.
  • Politische Unterstützung im Zusammenhang mit der Restitutionsgesetzgebung in Serbien.
  • Stärkung der verfassungsrechtlichen Absicherung der Minderheitenrechte der Deutsch-Untersteirer und Gottscheer in Slowenien.
  • Errichtung eines österreichisch-tschechischen Zukunftsfonds zur Aufarbeitung der gemeinsamen 800-jährigen Geschichte.