Restitution SERBIEN – die Antragsfrist endete am 3. März 2014
Am 3. März 2014 lief die Frist zur Einbringung eines Restitutionsantrages für alle anspruchsberechtigten Donauschwaben in Serbien ab
Trotz größter Bemühungen seitens des VLÖ und der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG) – im Sinne von wiederholten Pressemitteilungen und Informationsveranstaltungen im Haus der Heimat – konnten im Prinzip nur die eigenen Vereinsmitglieder hinsichtlich einer Antragstellung ausreichend sensibilisiert werden. In der Folge wurden knapp 1.000 Anträge an die serbischen Vertrauensanwälte übermittelt. Dass dann wieder knapp zwei Drittel aller Antragsteller ihre Anträge zurückgezogen haben, ist wohl besonders im Zusammenhang mit der doch sehr komplizierten serbischen Gesetzeslage und der facettenreichen Antragsabwicklung begründbar.
Das Gesetz ist grundsätzlich gut, nur die Umsetzung scheitert vielmals an Behörden, Ämtern und politischem Unwillen. Der VLÖ und die DAG haben knapp zwei Jahre lang intensiv die Werbetrommel bei den Donauschwaben gerührt und sie motiviert, einen Antrag einzubringen, wobei zum Beispiel auch alle wichtigen Materialien zur Antragstellung im Internet zur Verfügung gestellt wurden.
Da dieses sensible Thema weder von der breiten Medienlandschaft noch von staatlichen Stellen aktiv und beherzt aufgegriffen worden ist, konnte eine breit gefächerte Information der potentiellen Antragsberechtigten leider nicht gewährleistet werden. Deshalb hat die nachgeborene Generation oftmals viel zu spät oder eben gar nicht von den möglichen Restitutionsansprüchen erfahren.
Dieser Umstand der wenigen Anträge lässt aber auch den Schluss zu, dass die Furcht der Tschechen und der Slowaken vor einer drohenden „Re-Germanisierung“ durch ähnliche Restitutionsverfahren absolut grundlos ist. Es ist deshalb höchst an der Zeit, dass diese beiden Staaten dem Beispiel Serbiens folgen.
Ältere Beiträge aus den Jahren 2011/2012/2013:
„Zur Durchführung der Verfahren auf Rückgabe bzw. Entschädigung von enteigneten Vermögenswerten ist die Agentur für Restitution mit Sitz in Belgrad und darüber hinaus Zweigstellen in Kragujevac, Niš und Novi Sad berufen“, informiert Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ). Er verweist in diesem Sinne auf die Webseite der serbischen Agentur mit dem deutschsprachigen Inhalt, wo der Aufruf zur Antragstellung veröffentlicht ist: https://www.restitucija.gov.rs/ger/index.php
„Die Verordnung des serbischen Finanzministers vom 5. Dezember 2011 gibt ein detailliertes Formular für Anträge auf Rückgabe enteigneten Vermögens bzw. auf Entschädigung vor“, ergänzt Reimann. Er weist darauf hin, dass für gegenständliche Anträge ausschließlich die Formulare in serbischer Sprache zu verwenden und diese bei einem serbischen Postamt einzureichen sind. Die Evidenz über die eingelangten Anträge wird monatlich auf der Webseite der Agentur veröffentlicht.
Interessierte können sich mit ihren Anliegen noch immer auf Deutsch unter agencija@restitucija.gov.rs an die Restitutionsagentur wenden; es können jedoch keine neuen Verfahren mehr eingeleitet werden.
Der Direktor der serbischen Restitutionsagentur: strahinja.sekulic@restitucija.gov.rs
Postadresse:
AGENCIJA ZA RESTITUCIJU
Sprat VII
Masarikova br. 5
11000 Beograd
Republika Srbija